Weiterbildung
Der Weg zu erfolgreicher homöopathischer Tätigkeit in der ärztlichen Praxis ist klar strukturiert und umfasst 6 Blockkurse (A – F) sowie ein dreijähriges praxisorientiertes Fallseminar. Die Weiterbildung endet mit der von der Ärztekammer vergebenen Zusatzbezeichnung ‚Homöopathie‘ (von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern aktuell nicht vergeben) sowie dem vom DZVhÄ vergebenen Homöopathie-Diplom, welches Voraussetzung ist für die Abrechnung der kassenärztlichen Selektivverträge.
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